Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können alle volljährigen natürlichen und juristischen Personen werden, die sich nicht männlich identifizieren. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an. Das Mitgliedsformular bitte ausfüllen und an die im Formular genannte Adresse schicken. Bei Fragen oder Problemen erreichen Sie uns hier: swipgermany [at] gmail.com

Mitgliedsformular

Rechte des Mitgliedes

  1. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen.
  2. Jedes Mitglied ist wählbar in alle Ämter. Soweit das Mitglied eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist, sind deren Organvertreter in alle Ämter wählbar.
  3. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.

Pflichten des Mitgliedes

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern, das Vereinseigentum zu schonen und fürsorglich zu behandeln und die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.

Fördermitgliedschaften

  1. Der Vorstand kann Fördermitgliedschaften vergeben. Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist sowie jede juristische Person des öffentlichen und des privaten Rechts. Voraussetzung für eine fördernde Mitgliedschaft ist, dass die Zwecke des Vereins anerkannt und unterstützt werden.
  2. Fördermitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen.
  3. Fördermitglieder können kein Amt im Verein übernehmen. Sie haben in Mitgliedsversammlungen kein Antrags- und kein Stimmrecht.

Mitgliedsbeitrag

  • Regulär (Mitglieder, die über ein Gehalt verfügen): Jahresbeitrag 30 €
  • Ermäßigt (Studentinnen, Doktorandinnen, Mitglieder ohne Einkommen): Jahresbeitrag 10 €
  • Fördermitglied: Jahresbeitrag mind. 10 €