Einstellungsverfahren
Bewerbungs- und Berufungsverfahren sind Prozeduren, in denen „stereotype threat“ oder implizite Vorannahmen zu einem wirksamen Ausschlussmechanismus werden können, der unterrepräsentierten Gruppen allgemein und Frauen im Speziellen den Erfolg erschwert. Zudem sind Berufungen mehrstufige Verfahren; um das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen, muss auf diesen Stufen Unterschiedliches beachtet werden, was im Folgenden erläutert wird.
Freigabe der Professur, Festlegung der Denomination, Ausschreibungstext und Ausschreibung
Auf dieser Stufe werden wichtige Weichenstellungen getroffen. Denn je umfassender die Denomination der Professur, desto mehr Bewerber*innen werden angesprochen. Abhängig von der thematischen Ausrichtung und Gehaltsstufe (W1, W2, W3) und der Gewichtung der Aufgaben („Forschungsprofessur“ vs. verstärkte Einbindung in die Lehre) werden unterschiedliche Bewerber*innen angesprochen. Hierbei sind beispielsweise folgende Regelungen wünschenswert:
Frei werdende Professuren mit möglichst breiter Denomination neu ausschreiben; die thematische Zuschreibung auf eine bestimmte Person sollte vermieden werden.
Pro-aktive Berufungsverfahren vermeiden, sofern nur Männer in Frage zu kommen scheinen.
Themengebiete, in denen aktuell insbesondere Frauen arbeiten (etwa feministische Philosophie), bei der Ausschreibung mitberücksichtigen.
Im Vorfeld ermitteln, ob es mit Blick auf die auszuschreibende Denomination eher Junior- oder Senior-Kandidatinnen gibt, sodass die Gehaltsstufe und Aufgabengewichtung entsprechend angepasst werden kann.
Die freiwerdende Stelle möglichst früh und sowohl über nationale als auch internationale Verteiler ausschreiben. Neben klassischen Ausschreibungsorten (wie dem Stellenmarkt der ZEIT oder der Deutschen Universitätszeitung DUZ) sollten unbedingt auch elektronische Verteiler bedient werden. Dabei sind insbesondere Verteiler von Gesellschaften zu berücksichtigen, die sich mit Fragen der Geschlechtergerechtigkeit beschäftigen.
Die Ausschreibung sollte neben dem, was rechtlich vorgeschrieben ist, eine explizite Festlegung auf das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit enthalten (etwa „Die Fakultät will den Anteil der Frauen in Forschung und Lehre zu erhöhen. Daher werden Frauen explizit dazu aufgefordert, sich zu bewerben“).
Anmerkung: Im Vorfeld der Ausschreibung kann aktiv national und international nach geeigneten Kandidatinnen gesucht werden; diese können dann explizit dazu aufgefordert werden, sich zu bewerben. Das Vorgehen bei/das Ergebnis dieser aktiven Suche sollte im Protokoll der Berufungskommission festgehalten werden.
Bildung der Berufungskommission
Es ist wünschenswert, wenn bei der Bildung der Berufungskommission darauf geachtet wird, dass
neben der*dem Gleichstellungsbeauftragten mindestens eine Professorin mit Stimmrecht Mitglied ist. Hat die*der Gleichstellungsbeauftragte kein Stimmrecht, sollten neben ihr*ihm mindestens zwei Professorinnen Mitglieder der Kommission sein. Denn sowohl für potentielle Bewerberinnen als auch für die weiblichen Mitglieder der Kommission sollte Solo-Status vermieden werden.
externe Mitglieder realistischerweise anreisen können, insbesondere wenn nur über externe Mitglieder sichergestellt wird, dass ausreichend Frauen der Kommission angehören.
die Mitglieder der Kommission nicht zu sehr mit anderen Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung belastet sind. Dies muss insbesondere bei der Auswahl der weiblichen Mitglieder berücksichtigt werden, da diese häufig viel Gremienarbeit leisten, weil es aktuell noch immer weniger Frauen als Männer in der Wissenschaft gibt, akademische Gremienzusammensetzungen aber in der Regel Parität erfordern.
die Mitglieder ein Interesse an und die Fähigkeit zu kooperativer Zusammenarbeit haben.
die Vorsitzende der Kommission das institutionelle Standing hat, die weiteren Mitglieder zu kooperativer Zusammenarbeit anzuhalten.
die Frauenbeauftragte nicht die Rolle einer Statistin hat, sondern dass ihre Stellungnahme von zentraler Relevanz ist.
Festlegung der Auswahlkriterien
Die Auswahlkriterien legen fest, welche Kandidat*innen für die ausgeschriebene Professur in Frage kommen. Dabei ist zu beachten, dass es unter den aktuellen Umständen für Frauen schwerer ist als für Männer, bestimmte Auswahlkriterien umfassend zu erfüllen. Aus naturwissenschaftlichen Bereichen mit ähnlich niedrigem Fraunanteil wie der Philosophie ist bekannt, dass strukturelle Benachteiligung und permanente stereotype Bedrohung die Produktivität von Frauen einschränken können, was insbesondere in verminderten Publikationszahlen zum Ausdruck kommen kann. Frauen werden seltener als Beitragende zu Sammelbänden und als Vortragende bei Konferenzen angefragt, ihr biologisches und ihr akademisches Alter können wegen Phasen der Familienarbeit auseinanderfallen, und aufgrund der noch vorherrschenden traditionellen Aufteilung der Familienarbeit sind internationale Forschungsaufenthalte für Frauen schwieriger zu organisieren.
Daher ist es wünschenswert, wenn die Auswahlkriterien
Gender-sensibel gewählt und ausgelegt werden. Nicht die Anzahl der wissenschaftlichen Publikationen und Vorträge muss berücksichtigt werden, sondern deren Qualität (die etwa in Abhängigkeit von Publikations-/Vortragsort ermittelt werden kann); bei der Bewertung der wissenschaftlichen Produktivität im Verhältnis zum biologischen Alter müssen Phasen der Familienarbeit verrechnet werden, d.h. das so genannte akademische Alter muss berücksichtigt werden; als Internationalität gelten nicht nur Forschungsaufenthalte im Ausland, sondern auch Kooperationen mit internationalen Partner*innen.
festgelegt werden, bevor die ersten Bewerbungen gesichtet worden sind. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass die Kenntnis der Bewerber*innenlage die Festlegung der Kriterien beeinflusst. Dabei müssen die Auswahlkriterien den Ausschreibungstext inhaltlich aufgreifen.
konkret genug gefasst werden, dass implizite Vorurteile bei der Bewertung der Kandidat*innen möglichst wenig Einfluss entwickeln können. Es reicht z.B. nicht zu fordern, dass die Kandidat*innen über „einschlägige Publikationen zum Themengebiet“ verfügen; stattdessen ist z.B. zu klären: Gelten Monographien ebenso als einschlägige Publikation wie Beiträge in Sammelbänden oder Zeitschriftenartikel? Sollen Kandidat*innen das Themengebiet aus einer bestimmten Perspektive betrachten (historisch? im Stile der analytischen oder der kontinentalen Philosophie? gemäß einer bestimmten philosophischen Schule, etwa der Phänomenologie, der kritischen Theorie o.ä.?) oder sind alle philosophischen Vorgehensweisen gleichermaßen akzeptiert?
offen genug gefasst werden, sodass die Gruppe der möglichen Kandidat*innen nicht unzulässig reduziert wird. Die thematische Zuschreibung auf eine bestimmte Person sollte vermieden werden.
spezifizieren, ob eine klassische Habilitation gefordert wird bzw. welche Leistungen als äquivalent angesehen werden. Für letzteres sind die Richtlinien der jeweiligen Hochschule zu berücksichtigen, ebenso wie der erste in dieser Rubrik aufgeführte Punkt.
Auswahl der Kandidat*innen für die Bewerbungsvorträge
Der Einfluss von impliziten Vorurteilen und Bewertungsschemata auf unsere Entscheidungen hängt unter anderem davon ab, wie viel Zeit wir für eine Entscheidung haben und wie kompetent wir uns fühlen, diese zu treffen. Deswegen sollten die Sichtung der Bewerbungsunterlagen und die Auswahl der Kandidat*innen für die Bewerbungsvorträge von kompetenten Personen vorgenommen werden und nicht unter Zeitdruck geschehen.
Oft erstellen die Mitarbeiter*innen des Dekanats oder der Geschäftsstelle eine Synopse, die alle eingegangenen Bewerbungsunterlagen zusammenfasst. Die Kriterien, nach denen sie die Bewerbungsunterlagen bewerten, sollten von der Berufungskommission beschlossen worden sein, bevor die ersten Unterlagen gesichtet werden. Es sollte nicht Aufgabe der Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung sein, aus der Publikations-, Vortrags-, Auszeichnungs- und Drittmittelliste der Kandidat*innen relevante Elemente auszuwählen. Mögliche Kriterien für die Synopse sind: Name, Titel, Titel Promotion, Titel Habilitation oder äquivalente Leistung, derzeitige Position, Anzahl/Alter Kinder.
Außerdem ist es wünschenswert, wenn bei der Diskussion der Unterlagen/Auswahl der Kandidat*innen durch die Kommission
auf jede Bewerbung ausreichend Zeit verwendet wird, um dem Einfluss von impliziten Vorurteilen und Bewertungsschemata entgegenzuwirken. Alle Bewertungen sollten nachvollziehbar begründet und die Begründungen im Protokoll festgehalten werden.
die Vorsitzende aktiv dafür sorgt, dass alle Mitglieder gehört und dass keinem Mitglied besonders viel/besonders wenig Sprechzeit eingeräumt wird. Zudem sollte die Vorsitzende kontinuierlich von allen Mitgliedern der Kommission kollegialen, kooperativen Stil einfordern.
ausschließlich auf die im Vorfeld festgelegten Kriterien zurückgegriffen und diese einheitlich angewendet werden.
die Vorsitzende alle Mitglieder dazu auffordert, mitzuteilen, ob sie mit Bewerber*innen – etwa durch frühere oder laufende Kooperationen – bekannt sind. Dabei ist aber zu beachten, dass die persönliche Bekanntschaft eines Kommissionsmitglieds mit einer*einem Kandidat*in die Bewertung nicht verzerren muss.
vermieden wird, nur eine Frau für die Bewerbungsvorträge auszuwählen, damit diese nicht Solo-Status hat. Zudem sollte vermieden werden, dass keine Frau eingeladen wird.
Ist die Anzahl der Bewerbungen von Kandidatinnen zu gering, sollte die Kommission prüfen, ob die Ausschreibung womöglich inhaltlich zu eng oder unzulässig gegendered war und ob im Vorfeld der Ausschreibung ausreichend nach geeigneten nationalen und internationalen Kandidatinnen gesucht wurde und diese explizit zur Bewerbung aufgefordert wurden.
Zusätzlich ist es wünschenswert, diejenigen Kandidat*innen, die nicht zu den Bewerbungsvorträgen eingeladen werden, möglichst schnell darüber zu informieren.
Abhalten der Bewerbungsvorträge
Die Bewerbungsvorträge sollen den Kandidat*innen die Möglichkeit geben, ihr akademisches Werk zu präsentieren und einen persönlichen Eindruck von der einladenden Fakultät zu erhalten.
Daher ist es wünschenswert, wenn
alle eingeladenen Bewerber*innen frühzeitig angeschrieben werden, mit allen relevanten Informationen: Wird neben dem Probevortag auch eine Lehrprobe erwartet? Welche technische Ausstattung kann für den Vortrag verwendet werden? Etc.
während des Vortrags, der anschließenden Diskussion und des Kommissionsgesprächs auf ein angenehmes Arbeitsklima geachtet wird. Die Bewerber*innen sind keine Studierenden, sondern potentielle Kolleg*innen, und „Vorsingen“ ist keine Qualifikationsprüfung.
insbesondere darauf geachtet wird, dass die Situation keinen „stereotype threat“ hervorruft. Kandidat*innen sollten also weder explizit noch implizit darauf hingewiesen werden, dass sie zu einer im akademischen Betrieb unterrepräsentierten Gruppe gehören (Kommissionsmitglieder sollten eine Bewerberin z.B. nicht darauf hinweisen, dass nur wenige Frauen im fraglichen Forschungsfeld reüssieren, oder sich nach den Kindern der Bewerberin erkundigen).
alle Bewerber*innen gleich lange Zeit bekommen, ihre Arbeit vorzustellen. Dies gilt sowohl für Vortrag, Diskussion und Kommissionsgespräch, aber auch für etwaige weitere Gesprächszeiten im Umfeld der Bewerbungsvorträge (z.B. sollte die Kommission nicht nur mit einigen Bewerber*innen essen gehen). Zudem sollte für Vortrag, Diskussion und Kommissionsgespräch ausreichend Zeit eingeplant werden, um den Einfluss von impliziten Vorurteilen und Bewertungsschemata zu minimieren.
allen Kandidat*innen im Kommissionsgespräch die gleichen Fragen gestellt werden, damit ihre Antworten vergleichbar sind. Bei den Fragen – etwa nach Lehrkonzept, geplanten Forschungsprojekten etc. – muss wiederum berücksichtigt werden, ob Männer und Frauen in den angesprochenen Themengebieten aufgrund struktureller Bedingungen unterschiedlich leicht reüssieren können. Fragen, die unzulässig gegendered sind, dürfen nicht gestellt werden.
Externe Gutachten
Die externen Gutachten erweitern das Meinungsspektrum der Kommission und schlagen eine Reihung der Kandidat*innen auf der Liste vor.
Daher ist es von Vorteil, wenn
die externen Gutachter*innen vor dem Eingang der Bewerbungen festgelegt werden. Die Wahl der Gutachter*innen sollte thematisch gerechtfertigt und diese Rechtfertigung im Protokoll festgehalten werden.
bei der Wahl der Gutachter*innen Frauen berücksichtigt werden.
im Vorfeld festgelegt wird, wie viel Gewicht den externen Gutachten im weiteren Verfahren zugebilligt wird. Denn externe Gutachten sollen nicht nur dazu dienen, in der Kommission bereits bestehende Meinungen zu unterstützen, sondern eigenständiges Gewicht haben.
den extern Gutachtenden keine vorläufige Reihung der Kandidat*innen mitgeteilt wird, die sie bewerten sollen.
Abschließende Beratung, Festlegung der Liste, Berufung
Wie schon bei der Auswahl der Kandidat*innen für die Bewerbungsvorträge ist es wünschenswert, wenn die Kommission
sich genug Zeit nimmt für die abschließende Beratung und bei der Festlegung der Liste.
die*der Vorsitzende der Kommission aktiv dafür sorgt, dass alle Mitglieder gehört und dass keinem Mitglied besonders viel oder besonders wenig Redezeit eingeräumt wird. Zudem sollte die*der Vorsitzende kontinuierlich von allen Mitgliedern der Kommission kollegialen, kooperativen Stil einfordern.
diejenigen Kandidat*innen, die nicht auf die Liste aufgenommen werden, möglichst schnell darüber informiert.
diejenigen Kandidat*innen, die auf die Liste aufgenommen werden, möglichst schnell darüber informiert. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, sollten sämtliche Bewerber*innen darüber informiert werden.