Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können alle volljährigen natürlichen und juristischen Personen werden, die FLINTA* sind (also Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans und agender Personen und weitere Personen, die keine cis Männer sind). Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.
Bei Fragen oder Problemen erreichen Sie uns hier: swipgermany[at]gmail.com
Beantragung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann komfortabel online beantragt werden.
Rechte des Mitgliedes
Jedes Mitglied ist stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen und in alle Ämter wählbar. Soweit das Mitglied eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist, sind deren Organvertreter in alle Ämter wählbar.
Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.
Pflichten des Mitgliedes
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern, das Vereinseigentum zu schonen und fürsorglich zu behandeln und die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
Mitgliedsbeitrag
Ermäßigter Beitrag für Student*innen, Doktorand*innen und Mitglieder ohne Einkommen: 10 Euro
Beitrag für befristet beschäftigte ODER in Teilzeit beschäftigte Personen: 30 Euro
Beitrag für in Vollzeit UND unbefristet beschäftige Personen: 50 Euro