Förderrichtlinien
SW*IP Germany e.V. unterstützt finanziell Projekte und Vorhaben, die der Förderung von FLINTA* in der Philosophie dienen. Förderwürdig sind folgende Kosten:
Erstattung von Reisekosten und Konferenzgebühren im Zusammenhang mit SW*IP-Veranstaltungen
Druckkosten1
Catering1
Dolmetscher*innen1
Kosten in Verbindung mit mangelnder Barrierefreiheit2
Kinderbetreuung auf Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen2
für Veranstaltungen, die – zumindest unter anderem – FLINTA* in der Philosophie thematisieren. Nicht gefördert werden Veranstaltungen, auf denen ausschließlich männliche Keynotes sprechen. Veranstaltungen mit einem offenen Call for Papers werden begrüßt und unter Umständen bevorzugt.
sofern nachgewiesen wird, dass eine anderweitige Finanzierung durch Hochschule oder Drittmittelgeber beantragt und abgelehnt wurde bzw. nicht zur Verfügung steht.
Weitere Kostenarten können beantragt werden. Die Höhe der beantragten Kosten soll in der Regel 300 Euro nicht überschreiten. SW*IP behält sich vor, Anträge nur anteilig zu fördern. Nicht erstattet werden Honorare für Vorträge oder Fortbildungen.
Gefördert werden Vorhaben, die im deutschsprachigen Raum stattfinden, oder Vorhaben von FLINTA*, die im deutschsprachigen Raum tätig sind. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die von SW*IP-Mitgliedern beantragt werden.
Förderanträge müssen in der Regel vier Wochen vor Beginn der zu fördernden Veranstaltung eingereicht werden.
Ein Anspruch auf Unterstützung besteht in keinem Fall. Die finale Entscheidung über die Unterstützung eines Projektes liegt beim Vorstand von SW*IP.
Jede*r Mittelempfänger*in stellt Berichte (Jahresberichte, Statusreports, sonstige Dokumente, Fotos, Multimedia etc.) zur Veröffentlichung im Newsletter und auf der Website von SW*IP zur Verfügung. Davon ausgenommen sind Informationen, die unmissverständlich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Jede*r Mittelempfänger*in muss die Unterstützung durch SW*IP in Publikationen oder öffentlichen Präsentationen, die im Zusammenhang mit der Förderung stehen, erwähnen. SW*IP stellt dafür ihr Logo zur Verfügung.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Einreichung einer Ausgabenaufstellung mit Quittungen / Belegen.
Antragsformular
Antragsformular bitte per E-Mail an swipgermany[at]gmail.com