Foto_DCDas Jahr an der Sciences-Po in Paris war die einzige örtliche Ausnahme meines in Frankfurt am Main verbrachtem Studium der Geschichtswissenschaften, der französischen Sprache (beides mit Abschluss des Staatsexamens 2004) und der Philosophie (Abschluss Magister 2006). Nach einem spannenden Jahr als Mentoring-Beauftragte des Fachbereichs, in welchem ich zwar erreichte, dass ein akademisches Förderprogramm nur für weibliche Absolventinnen eingerichtet wurde, aber leider auch dessen Abschaffung – mit dem Grund der Benachteiligung von männlichen Absolventen – im darauffolgenden Jahr erleben musste, konnte ich 2008 im Exzellenzcluster „Normative Orders“ – im disziplinären Spannungsfeld von Geschichtswissenschaften und Philosophie verbleibend – eine Mitarbeiterstelle annehmen, die am Lehrstuhl „Wissenschaftsgeschichte“ von Prof. Moritz Epple angesiedelt ist. Die mehrfache Doppelung von Geschichtswissenschaften und Philosophie während meiner akademischen Ausbildung hat sich nachhaltig auf mein Denken ausgewirkt: Der Einblick in die irreduzible Historizität von Epistemologien einerseits und in die auf keine Gesetzmäßigkeit zurückführbare Vielfalt der Geschichte andererseits führten zum Bruch mit allen Letztbegründungsansprüchen. Die Annahme, dass Begründungen immer kontingent zu denken sind – contingent foundations, wie es Judith Butler ausdrückt -, steht allerdings in Spannung zu meinen Überlegungen über den Zusammenhang von Anthropologie und politischer Philosophie, die gegenwärtig mein Hauptinteresse bilden. Die Vereinbarkeit von Kontingenz und (politischer) Anthropologie ist also meine derzeitige Denkaufgabe, der ich mich ansatzweise in der Überarbeitung meiner Doktorarbeit über die politische Philosophie Rousseaus widme, die jedoch auch die Grundlage eines nächsten Forschungsprojektes bildet.

Meine Dissertation, die den Titel „Postnationale Volkssouveränität. Eine Aktualisierung Rousseaus“ trägt und die ich bei Prof. Rahel Jaeggi in Berlin und Prof. Axel Honneth in Frankfurt schreiben konnte, geht von der politischen Motivation aus, die kontingente Verbindung von Volkssouveränität und Nationalstaat lösen zu wollen und eine postnational konzipierte Volkssouveränität in den juridisch dominierten Diskurs über die Europäische Union zu bringen. Diese Motivation ergibt sich aus meiner Empörung über die offene Angst vor den Massen, die viele und vor allem maßgebliche TheoretikerInnen des EU-Diskurses hegen und dabei skrupellos die Governance-Struktur der EU als rationale Zähmung des immer zum „ethnischen Exzess“ neigenden Volkes (Joseph H.H. Weiler, Harvard 1995) verteidigen. Mein Festhalten am Begriff der Volkssouveränität gründet sich auf dem radikaldemokratischen Potential, das ich in der Rousseau’schen Fassung der Volkssouveränität sehe. Dieses besteht jedoch nicht in erster Linie in der direkten Demokratie, die meist mit Rousseau assoziiert wird, sondern im umfassenden Herrschaftsanspruch des Volkes, der am besten als Politisierung und Demokratisierung der Subjektivierungsmächte zu fassen ist. In der Tat lässt sich Rousseaus politische Philosophie auch im Hinblick auf die Zentralität des Konfliktes in den gegenwärtigen Diskurs der radikalen Demokratietheorie einordnen. Dies mag überraschen, da Rousseau vielen als Inbegriff eines Konsens- und Homogenitätsdenkers gilt. Doch geht Rousseau von einem fundamentalen und notwendigen Konflikt zwischen legislativ-konstituierender und exekutiver Macht aus und konzipiert bei genauer Lektüre auch die kollektive Willensbildung als einen Prozess des durchaus kontroversen Meinungsaustausches und einer starken subjektiven Urteilskraft. Problematisch ist dagegen Rousseaus Anthropologie für das Kontingenzdenken der (post)modernen Radikaldemokraten. Allerdings sehe ich im Anschluss an Frederick Neuhousers Rousseau-Interpretation (auf dt: Pathologien der Selbstliebe, Berlin 2013) gerade in der Sozialanthropologie Rousseaus ein explanatorisches und normatives Potential, das für eine politische Philosophie höchst fruchtbar sein kann. Es ist für mich eine offene Frage, inwieweit die ontologischen Annahmen der heutigen Radikaldemokraten von einer solchen Anthropologie nicht ergänzt oder gar ersetzt werden sollten.

Die Überlegungen über den Zusammenhang von politischer Philosophie und Anthropologie werden durch meine Projektarbeit verstärkt, in der ich mich mit dem Sensualismus und Materialismus der französischen Aufklärer beschäftige. Während das Projekt allgemein auf die Übersetzung und Kommentierung der theoretischen Grundierung der Encyclopédie abzielt, die Jean le Rond d’Alembert 1759 nach dem Verlassen des Encyclopédie-Projektes in seinem Essai sur les Elements de Philosophie zum Ausdruck gebracht hat, geht es mir im Speziellen um die Frage, ob man von einer politischen Philosophie der Encyclopédie sprechen kann. Dabei verstehe ich unter einer politischen Philosophie – gerade in Abgrenzung zu einer bloßen Theorie – die Verbindung von ontologischer und ontischer Ebene (Mouffe, Frankfurt 2007) bzw. von anthropologischen oder epistemologischen Voraussetzungen mit institutionellen Überlegungen oder phänomenologischen Diagnosen. Anhaltspunkte dafür finden sich zum einen in den Texten d’Alemberts, zu denen auch der berühmte Discours Préliminaire gehört. Zum anderen kann man die Strategie der Enzyklopädisten, die darin besteht, revolutionäre politische Positionen – oftmals durch Verweise verdeckt – im Rahmen des epochalen Gesamtwerkes in die sich etablierende bürgerliche Öffentlichkeit einzuschleusen, als Beleg für eine wissensbasierte Transformationstheorie ansehen. Zentral für die These einer politischen Philosophie der Encyclopédie ist die sensualistisch-materialistische Epistemologie der Enzyklopädisten, die bestimmte moralisch-politische Positionen – bspw. die Gleichheit aller Menschen oder die Befriedigung der Grundbedürfnisse – impliziert. Auch wenn die These der politischen Wirkung der Encyclopédie unbestritten ist (z.B. J. Israel, Oxford 2006) und der Nachweis einer politischen Philosophie bei d’Alembert gelingen mag (ansatzweise Comtesse, 2012: http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/files/24284/Wissensordnung_als_Kritik_final.pdf), stellen sich hier die Probleme eines fast unüberschaubaren Autorenkollektivs und eines schwer eingrenzbaren Textkorpus.

Mein Forschungsschwerpunkt der politischen Philosophie umfasst neben dieser Fokussierung auf das 18. Jahrhundert auch die aktuelle Debatte um Postdemokratie (Comtesse/ Meyer, Zeitschrift für pol. Theorie, 2/ 2011 und 1/2012), die Ideen- und Begriffsgeschichte des Republikanismus und den spezifischen Beitrag feministischer Theorien zur Kritik und Erweiterung politischer Philosophie. Weiter Informationen und die Möglichkeit des – immer erwünschten – Kontaktes:
http://www.normativeorders.net/de/organisation/mitarbeiter-a-z?view=person&id=34