SW*IP Germany – Verein zur Förderung von FLINTA* in der Philosophie

Fördermitgliedschaft

Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist sowie jede juristische Person des öffentlichen und des privaten Rechts. Voraussetzung für eine fördernde Mitgliedschaft ist, dass die Zwecke des Vereins anerkannt und unterstützt werden.

Beantragung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann komfortabel online beantragt werden.

Rechte & Pflichten

Fördermitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen. Sie können kein Amt im Verein übernehmen und haben in Mitgliedsversammlungen kein Antrags- und kein Stimmrecht.

Mitgliedsbeitrag

  • Fördermitglied: Jahresbeitrag mindestens 10 €, darüber hinaus frei wählbar