Sexuelle Belästigung
Der Begriff der sexuellen Belästigung ist relativ neu, er entstand erst in den 1970er Jahren und entwickelt sich bis heute weiter. Sexuelle Belästigung kann von Personen jeden Geschlechts ausgehen, genauso wie Personen jeden Geschlechts von ihr betroffen sein können. Häufig spielen Machtstrukturen eine erschwerende Rolle, weshalb der Diskussionsschwerpunkt auf der Belästigung von Studierenden durch das Lehrpersonal liegt. Es ist aber wichtig, sich bewusst zu machen, dass sexuelle Belästigung nicht ausschließlich innerhalb eines Machtgefälles und auch gegenläufig des Machtgefälles stattfinden kann. Sexuelle Belästigung kann zwischen allen Mitgliedern eines Instituts geschehen. Institute sollten deshalb Fälle von sexueller Belästigung zwischen oder innerhalb aller am Institut vertretenen Gruppen, d.h. Lehrpersonen, Studierenden und administrativen Angestellten, mit gleicher Ernsthaftigkeit behandeln, da solche Vorkommnisse in allen Gruppen extrem negative Effekte haben können, sowohl für die betroffene Person als auch die Institutskultur. Institutsmitglieder sollten sich auch bewusst sein, dass sexuelle Belästigung oft mit anderen Aspekten wie der Herkunft, Religion, Klasse oder Behinderung zusammenhängt und durch diese mitbeeinflusst wird.
Unter den Begriff der sexuellen Belästigung fallen geschlechtsbezogene herabwürdigende Verhaltensweisen, zum Beispiel folgender Art:
sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch
von den Betroffenen unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts
entwürdigende Bemerkungen über Personen, ihr Äußeres, ihre Körperlichkeit, ihr Verhalten, ihr Intimleben
Gesten und nonverbale Kommentare mit sexuellem Bezug
verbale, bildliche und elektronische Präsentation pornographischer oder sexistischer Darstellungen
unerwünschter Körperkontakt und unerwünschte Einladungen zu sexuellen Handlungen
jegliche Form der sexuellen Nötigung
Ein Grund dafür, dass Institute häufig davon ausgehen, dass es bei ihnen keine/kaum Belästigung gebe und entsprechend auch keine Maßnahmen zur Prävention ergreifen, besteht darin, dass dabei von einem zu engen Begriff von sexueller Belästigung ausgegangen wird bzw. Belästigung mit Nötigung verwechselt wird. Viele Leute denken bei sexueller Belästigung ausschließlich an manifeste körperliche Übergriffe. Fälle dieser Art gehören jedoch eher zu dem Bereich, in dem Belästigung anfängt, Nötigung zu werden.
Sexuelle Nötigung ist eine Straftat. Wegen sexueller Nötigung wird bestraft, wer andere mit Gewalt, Drohung oder durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage zu sexuellen Handlungen nötigt. Als Straftat fällt die sexuelle Nötigung primär in den Zuständigkeitsbereich von Polizei und Gerichten. Sexuelle Belästigung hingegen ist ein Fall von Diskriminierung, wie sie in Deutschland im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert wird. Im AGG werden auch die diesbezüglichen Rechte von Arbeitnehmer*innen gegenüber Arbeitgeber*innen festgeschrieben. Es ist demzufolge der weitgefasste Begriff der sexuellen Belästigung für den universitäre Institute als Arbeitgeber und Ausbildungsstätten zuständig sind. Sie tragen die Verantwortung dafür, ein Umfeld zu schaffen, das sexueller Belästigung aktiv entgegenwirkt.
Derzeit gibt es keine solide empirische Grundlage, auf der sich das Ausmaß sexueller Belästigung an Philosophie-Instituten im deutschsprachigen Raum ermessen lassen könnte. Für den englischsprachigen Raum gab es allerdings über mehrere Jahre den Blog What Is It Like to Be a Woman in Philosophy?, der durch anonymisierte Berichte von Philosophinnen anekdotische Evidenz bereitgestellt hat und so zumindest einen Eindruck der Bandbreite von Vorfällen vermittelt.
Es folgen einige mögliche Strategien, mit denen sexueller Belästigung an Instituten entgegengewirkt werden kann.
Die Situation am Institut
Eine große Institution wie die Universität verfügt für gewöhnlich über eine eigene Anlaufstelle für sexuelle Belästigung und in diesem Zusammenhang auch über eine eigene Definition von sexueller Belästigung. Institutionelle Definitionen von „sexueller Belästigung“ unterscheiden sich stark voneinander. Einige institutionelle Definitionen fokussieren beispielsweise ausschließlich auf explizite sexuelle Anspielungen und sexualisierte Verhaltensweisen, während andere auch nicht-sexuelle Inhalte umfassen, welche etwa die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht befördern. Institutsmitglieder sollten die an ihrer Universität gängige Definition von sexueller Belästigung unbedingt kennen und auch mit der Stelle, an die man sich bei sexueller Belästigung wenden kann, vertraut sein, um gegebenenfalls handlungsfähig zu sein. Hier hört ihre Verantwortung aber nicht auf. Überall dort, wo sexistisches oder sexualisiertes Verhalten geschieht und toleriert wird, trägt dies zu einem abweisenden Umfeld bei. Aus diesem Grund sollte jedes Institut Präventivmaßnahmen treffen und die einzelnen Mitglieder ausreichend über diese informieren. Dazu ist das Engagement der einzelnen Mitglieder gefragt.
Prävention
Sexuelle Belästigung zu verhindern ist die Aufgabe aller Personen an einem Institut. Das heißt: Diejenigen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, haben nicht die primäre Verantwortung dafür, sexuelle Belästigung zu verhindern. Sexuelle Belästigung zu verhindern ist vor allem Aufgabe derjenigen Personen, die an einem Institut fest angestellt sind und dieses leiten.
Alle Mitglieder des Instituts sollten von den leitenden Personen eines Instituts auf die Richtlinien bezüglich sexueller Belästigung an ihrer Universität aufmerksam gemacht werden. Im Besonderen sollten sie diejenige Definition von sexueller Belästigung kennen, welche an ihrer Universität gilt, und zudem auch wissen, wer in solchen Fällen zu kontaktieren ist. Darüber hinaus sollten sie auch wissen, wer in der Position ist, eine Beschwerde anzubringen (im Allgemeinen und im Gegensatz zum weit verbreiteten Glauben muss der*die Beschwerdeführer*in nicht das Opfer sein). Sie sollten auf formelle und informelle Maßnahmen aufmerksam gemacht werden. Leitende Personen eines Instituts sollten diese Informationen bei Einstellungen und bei der Begrüßung neuer Studierender kommunizieren.
Professor*innen
Professor*innen tragen für die Schaffung eines Institutsklimas, das sexueller Belästigung entgegenwirkt, eine besondere Verantwortung. Sexuelle Belästigung geschieht häufig dort, wo diejenigen, denen sexuelle Belästigung widerfährt, aufgrund einer hierarchisch untergeordneten Stellung erschwerte Bedingungen haben, sich gegen Grenzüberschreitungen zu wehren. Professor*innen sollten sich dementsprechend ihrer Machtposition bewusst sein und verantwortungsvoll mit ihr umgehen. Dies umfasst weit mehr als lediglich selbst nicht übergriffig zu werden. Dazu gehört auch „den Ton im Institut vorzugeben“, das heißt, sensibel dafür zu sein, dass in den eigenen Veranstaltungen und bei Konferenzen, Workshops und Abendveranstaltungen zum Beispiel keine sexistischen Kommentare fallen und generell keine sexuelle Belästigung stattfindet, diesbezüglich ein offenes Ohr für Mitarbeiter*innen und Studierende zu haben und bei Belästigungsvorfällen unmittelbar aktiv zu werden, etwa indem eine Verwarnung ausgesprochen wird oder einer*einem Gastredner*in mitgeteilt wird, dass dieses Verhalten am Institut nicht geduldet wird.
Besonders im außeruniversitären Kontext (wie etwa bei Abendessen) müssen Professor*innen bedenken, dass sich institutionalisierte Hierarchien in solchen Kontexten (etwa nach ein paar Bier) nicht auflösen. Solche Anlässe sind genauso wenig Ort für anzügliche Bemerkungen wie das Seminar, und es gilt nicht nur, diese selbst zu vermeiden, sondern auch darauf zu achten, dass die anderen Anwesenden sich nicht übergriffig verhalten.
Mitarbeiter*innen
Für Mitarbeiter*innen gilt zunächst ähnliches wie für Professor*innen. Auch sie sind in einer verantwortungsvollen Position, und auch sie befinden sich in der institutionellen Hierarchie oberhalb der Studierenden, was Grenzüberschreitungen begünstigt und deshalb Sensibilität verlangt.
Auch Mitarbeiter*innen tragen die Verantwortung dafür, dass in ihren Seminaren keine sexuellen Übergriffe verbaler oder sonstiger Natur vorkommen. Genauso sollten sie darauf auch bei von ihnen organisierten Veranstaltungen mit Gästen achten und bei Abendveranstaltungen und ähnlichen Anlässen darauf bedacht sein, dass gerade dort, wo Arbeit und Freizeit ineinander übergehen, immer noch gilt, dass Belästigungen jeder Form zu vermeiden sind.
Gleichzeitig sind Mitarbeiter*innen gegenüber Professor*innen natürlich auch in einer Abhängigkeitssituation, die es häufig schwierig macht, Kritik zu äußern und gegen Belästigung vorzugehen. Die Verantwortung, Kolleg*innen und Studierende bei Belästigungen durch Professor*innen zu unterstützen, bleibt aber bestehen. (Einige Handlungsoptionen werden im weiteren Verlauf genannt.)
Studierende
Studierende stehen nicht in der gleichen Verantwortlichkeit wie die Lehrenden an einem Institut, schon allein deswegen nicht, weil ihnen nicht dieselben Handlungsoptionen zur Verfügung stehen wie Mitarbeitenden (z.B. Verwarnungen auszusprechen). Es gibt aber viele Situationen, in denen auch ihr Engagement gefragt ist.
Sexuelle Belästigung kommt in der Regel nicht nur durch das Fehlverhalten einer einzelnen Person zustande, sondern wird strukturell durch das Wegschauen oder stille Zustimmen aller begünstigt. Es gibt viele Verhaltensweisen, durch die man zum strukturellen Erhalt von sexueller Belästigung beitragen oder ihm entgegenwirken kann. Dies beginnt bereits beim Lachen oder Nicht-Lachen bei sexistischen Witzen (siehe unten).
„Beteiligte Dritte“
Auf allen Ebenen der Hierarchie kann man in Situationen kommen, in denen man Zeug*in von sexueller Belästigung wird oder sogar zur*zum Mittäter*in gemacht wird, wie etwa wenn man anzügliche Bemerkungen eines Professors gegenüber einer Studentin mitbekommt oder wenn man solche Bemerkungen über einen Referenten während eines Vortrags zugeraunt bekommt. In solchen Situationen gibt es verschiedene Möglichkeiten und Strategien, von denen einige im Folgenden genannt werden.
Minimalanforderungen
Es ist spontan natürlich häufig schwierig, „richtig“, beherzt und couragiert zu reagieren. Das absolute Minimum ist aber, bei sexistischen Witzen nicht zu lachen, anzügliche Bemerkungen in keiner Weise gutzuheißen, sondern im Gegenteil zumindest abwertend die Augenbrauen zu heben o.ä. Auch sollte man einer Person, die belästigt worden ist, nicht zu verstehen geben, dass es keinen Grund zur Aufregung gebe, sondern sie unterstützen. Die von sexueller Belästigung Betroffenen machen häufig die Erfahrung, dass andere, wenn sie ihnen von dem, was ihnen passiert ist, erzählen, zunächst ungläubig reagieren, die Tat relativieren oder kleinreden. Dies trägt maßgeblich zu einem Klima bei, in dem sexuelle Belästigung zur Normalität wird. Es ist deshalb wichtig, Vorwürfe immer ernst zu nehmen und mit der betroffenen Person gemeinsam nach Maßnahmen zu suchen. Kurz: Die Minimalanforderung an alle Mitglieder eines Instituts ist es, nicht selbst aktiv zu einer begünstigenden Situation beizutragen, in der Täter*innen sich bestärkt und Betroffene sich nicht ernst genommen und isoliert fühlen. Es gibt keine unbeteiligten Dritten.
Wünschenswert
Eine sexuelle Belästigung im Moment, in dem sie passiert, benennen und als unangemessen herausstellen, z.B. direkt darauf hinweisen, dass ein Witz unangemessen oder eine Bemerkung anzüglich ist.
Auf den Institutskonsens bezüglich sexueller Belästigung verweisen. Das Verhalten unterbrechen. Wenn eine Person belästigt wird, sollte direkt und in der Situation dagegen eingeschritten werden.
Eine betroffene Person öffentlich unterstützen. Eine Belästigung muss nicht immer nur von der belästigten Person angekreidet werden. Alle Anwesenden können und sollten sich äußern. Im besten Falle gerät so die Person, von welcher die Belästigung ausgeht, in die Defensive.
Körpersprache benutzen, um Ablehnung auszudrücken.
Mit Betroffenen sprechen, Solidarität ausdrücken und gemeinsam Handlungsstrategien suchen.
Hierarchisch höherstehende Personen in die Verantwortung nehmen.
Den Vorfall melden, etwa bei der offiziellen Anlaufstelle der jeweiligen Hochschule oder einer externen offiziellen Anlaufstelle wie dem bundesweiten Hilfetelefon.
Was tun, wenn sexuelle Belästigung vorgefallen ist?
Als betroffene Person kann man
Mitarbeiter*innen ansprechen;
sich an Gleichstellungsbeauftragte wenden;
sich an die Personalabteilung wenden;
sich an die*den Vizepräsident*in/Prorektor*in für Lehre und Studium wenden;
sich an die Abteilung „Angelegenheiten der Studierenden“ wenden;
den Wachschutz informieren.
Als Ansprechpartner*in kann man
mit der betroffenen Person sprechen;
Danach fragen, was man tun soll und was nicht;
mit der beschuldigten Person sprechen;
den Vorfall melden.
Mögliche Einwände und Entgegnungen
„Man wird ja wohl noch seine Bürotür schließen dürfen!“
Ein häufiger Einwand gegen aktive Prävention vor sexueller Belästigung besagt, dass diese zu einer gehemmten Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden führt. Auf die in einigen Ländern und Unternehmen mittlerweile gängige Praxis, Bürotüren offen zu lassen, wird mit der Sorge reagiert, wo sich keine Vertrautheit mehr herstellen ließe, könne auch kein inhaltlicher intensiver Austausch stattfinden. Dieser Einwand ist mehr als fadenscheinig. Gute und intensive Gespräche zwischen Lehrenden und Studierenden können bei geschlossener wie bei offener Tür geführt werden. Wer seine Tür schließt oder mit Studierenden ein Bier trinken geht, muss sich jedoch bewusst sein, dass es sich dabei um Situationen handelt, die aufgrund der erhöhten Intimität prinzipiell sexuelle Belästigung begünstigen (weil man sich beispielsweise der eigenen Rolle als Lehrperson nicht mehr bewusst ist, das Gegenüber aber sehr wohl) und denen deshalb entsprechend sensibel begegnet werden muss. Es kann hier für verschiedene Situationen verschiedene Lösungen geben. Ob die Bürotür während einer Besprechung offen oder geschlossen bleibt, kann man z.B. einfach den Studierenden überlassen, die zur Besprechung kommen.
„Wo die Liebe hinfällt…“ und „Man wird ja wohl noch flirten dürfen!“
Ein weiterer häufiger Einwand gegen aktive Prävention von sexueller Belästigung lautet, dass die Universität erotische Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht überregulieren sollte. „Flirts“ und Liebesbeziehungen zwischen Erwachsenen seien schließlich normal. Zudem sollte man sich auch immer und überall verlieben können. Das Problem liegt jedoch nicht in der simplen Tatsache, dass Menschen sich immer und überall und in den unpassendsten Verhältnissen verlieben können, sondern darin, dass Hierarchien ausgenutzt werden können. Zu verhindern ist, dass Personen ihre Machtpositionen ausnutzen, um zum Beispiel erotische Beziehungen einzugehen (indem sie etwa ihren Arbeitsplatz als Ort nutzen, um „nach Affären Ausschau zu halten“). Darüber hinaus soll auch verhindert werden, dass beim Eingehen einer erotischen Beziehung das gegebenenfalls tatsächliche Machtverhältnis zwischen den betreffenden Personen vergessen wird. Machtverhältnisse sind sozial konstruiert, aber deswegen nicht minder real, und sie wirken auch in vermeintlich privaten Verhältnissen. Es ist gegenüber Arbeitgeber*innen, Kolleg*innen, Lehrenden und Studierenden prinzipiell schwieriger, sich abzugrenzen und Distanz zu wahren, da man beruflich miteinander zu tun hat und sich in Abhängigkeitsverhältnissen befindet.
„Sag doch einfach ‚Nein‘!“ und „Man muss sich doch nicht wundern, dass…“
Häufig wird den von sexueller Belästigung Betroffenen kommuniziert, es sei ihre Angelegenheit, schlagfertig auf Belästigungen zu reagieren, weniger kurze Röcke zu tragen oder ein Abendessen zu verlassen, bevor alle betrunken sind und anzüglich werden. Problematisch daran sind zwei Dinge:
Erstens ist es nicht nur die Aufgabe der betroffenen Person, präventiv zu agieren und sich zu wehren. Wie bereits ausgeführt, trägt in erster Linie der Lehrkörper Verantwortung dafür, dass im Rahmen der Veranstaltungen des Instituts keine sexuellen Belästigungen vorkommen. Niemand soll sich alleine wehren müssen und niemand soll seinen Kleidungsstil anpassen oder einem Abendessen fernbleiben müssen, um sich vor Übergriffen zu schützen. Es sollte vor allem von Professor*innen erwartet werden können, dass sie sich in Gesprächen mit Studierenden auf die inhaltliche Auseinandersetzung konzentrieren.
Zweitens suggerieren Aussagen dieser Art, dass die betroffene Person selbst daran schuld sei, dass ihr sexuelle Belästigung widerfahren ist, im Sinne von: Wer sich nicht wehrt, ist selbst schuld. Und wer nicht mit Übergriffen rechnet, auch. Solche Formen von „blaming the victim“ verdrehen die Tatsachen. An einem Institut sollte ein Klima herrschen, in dem niemand damit rechnen muss, dass ihr*ihm Unrecht widerfährt, und niemand dazu genötigt wird, sich wehren zu müssen.
„Da muss man ja aufpassen, dass man nicht versehentlich jemanden sexuell belästigt!“
Ein weiterer häufiger Einwand gegen aktive Prävention von sexueller Belästigung lautet, dass die Grenzen zwischen normalem Verhalten und sexueller Belästigung vage sind. Was für eine Person normales (zum Beispiel flirtendes) Verhalten ist, ist für andere Personen schon sexuelle Belästigung. So kann es geschehen, dass man der sexuellen Belästigung beschuldigt wird, obwohl man „ohne böse Absicht“ gehandelt hat. Aufgrund von unklaren Grenzfällen sollte man das Verhalten von Menschen nicht übermäßig regulieren.
In der Tat ist es so, dass das, was als „normal“ gilt, intersubjektiv verschieden sein kann. Man kann sich vielleicht bei einigen Situationen theoretisch darüber streiten, ob tatsächlich sexuelle Belästigung vorliegt oder nicht. In der Regel sind die Situationen aber keinesfalls vage. Darüber hinaus gibt es bei jeder Grenzziehung Grenzfälle. Das heißt nicht, dass man keine Richtlinien zum würdigen Umgang miteinander vorgeben kann und soll. Personen, die etwas als sexuelle Belästigung empfinden, sind ernst zu nehmen, und es ist davon auszugehen, dass die meisten Menschen sich darüber im Klaren sind, wenn sie grenzüberschreitend agieren.