Seit Oktober 2012 bin ich Stipendiatin am Graduiertenkolleg „Verfassung jenseits des Staates“ an der HU Berlin. Dort arbeite ich in einem interdisziplinären Zusammenhang, bestehend aus JuristInnen, Politik- und GeschichtswissenschaftlerInnen und Philosoph-Innen an meinem Dissertationsprojekt über Kosmopolitismus und Globalgeschichte. Meine Dissertation wird von Prof. Rahel Jaeggi betreut, deren Colloquium zu Sozialphilosophie ich seit 2010 angehöre.
Begonnen habe ich mein Philosophiestudium, ergänzt um die Fächer Soziologie und Psychoanalyse, in Frankfurt am Main, weil ich mich für die Kritische Theorie der Frankfurter Schule interessierte, und dieses Forschungsinteresse ist mir nach meinem baldigen Wechsel nach Berlin an die Freie Universität erhalten geblieben.
Während meines Studiums hatte ich Gelegenheit zu Studienaufenthalten an der Karls Universität Prag, der Georgetown Universität in Washington D.C. und der Universität Tel Aviv, wo ich Einblick in andere Forschungslandschaften und Bereiche wie Internationale Beziehungen und Ökonomie- und Rechtstheorie gewinnen konnte. Mitgenommen habe ich die Neugier auf andere Disziplinen und ihre Forschungsmethoden. Mein Dissertationsprojekt hat mich im Wintersemester 2013/14 als Visiting Fellow an das Center for the Studies of Developing Societies (CSDS) in Delhi geführt, um von den dortigen Debatten um eine postkolonial informierte Sozialtheorie zu profitieren.
Mein sozialphilosophisches Hauptinteresse dreht sich um die Frage, wie sich, vor dem Hintergrund kultureller und gesellschaftlicher Pluralität und Machtförmigkeit, Kritik an Praktiken, Normen und Lebensformen auch über westlich-liberale Gesellschaften hinaus begründen lässt. Diese Frage, die für mich auch die nach den normativen Grundlagen der künftigen rechtlichen und politischen Verfasstheit der Weltgesellschaft beinhaltet, lässt sich, so auch der Ausgangspunkt meiner Dissertation, in der Dichotomie von „the West and the Rest“ nicht adressieren.
Wenn wir heute im Übergang vom klassischen internationalen, auf der Souveränität von Staaten basierenden, Recht, hin zu einem kosmopoliten Recht, das auf dem Recht von Individuen basiert, über die leitenden Werte eines solchen Prozesses nachdenken, ist es daher meiner Meinung nach ratsam, dies vor dem Hintergrund einer Verflechtungsgeschichte der modernen Welt zu tun. Im Zentrum dieser globalen Geschichtsschreibung stehen Transaktionen zwischen den „westlichen“ und „restlichen“ Regionen. Dadurch wird ersichtlich, dass von einer Geschichte wechselseitiger Formierung ausgegangen werden kann. Eine solche Verflechtung, so meine leitende These, lässt sich auch im Bezug auf Normen plausibilisieren.
Von der sozialphilosophischen Systematisierung einer globalen Verflechtungsgeschichte verspreche ich mir, den Kosmopolitismus aus der festgefahrenen Debatte zwischen kontextualistischem Relativismus auf der einen und abstraktem Universalismus auf der anderen Seite herauszulösen. Der Kantische Kosmopolitismus krankt an der ungeklärten Frage nach der Herkunft der Rechte. Beantwortet man diese Frage damit, dass Rechte sich in einer Bewegung von unten nach oben, durch Praktiken, Kommunikationen und Interaktionen bilden, führt dies zu einem veränderten, bottom-up-Verständnis von Politik im Arendtschen Sinne. Ein solches kontextuelles Politikverständnis benötigt allerdings eine sozialtheoretische und verflechtungsgeschichtliche Einordnung, um plausibel machen zu können, wie kulturell gefärbte kontextuelle politisch-soziale Praktiken überkontextuell anknüpfbare Normen generieren.
Das Thema meiner Doktorarbeit ist nicht zuletzt auch aus meinem anhaltenden Interesse an geschichtswissenschaftlicher Forschung und Theoriebildung entstanden, vor allem dort wo diese parallel zu sozialphilosophischen Debatten verlaufen. Fragen wie ‚Wodurch zeichnet sich sozialer Wandel aus, wie lässt sich eine geschichtliche Sequenz oder eine longue durée verstehen, worin besteht die Stabilität von Strukturen?’ standen daher auch im Hintergrund des Seminars zu Geschichtsphilosophie, das ich zusammen mit Eva von Redecker im Sommersemester 2013 gegeben habe.
In den letzten Jahren habe ich mich auch immer wieder mit feministischer Theorie und darin intensiver mit dem Konzept der Intersektionalität beschäftigt. Die Frage, wie die Tatsache, dass Kategorien sozialer Ungleichheit (wie race, class, gender) in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen, methodisch und sozialtheoretisch zu fassen sei, brachte die zwei klassischen Stränge feministischer Theorieproduktion von Gerechtigkeitsdenken und Normierungskritik wieder in Opposition. Während das Gerechtigkeitsdenken anhand des normativen Leitbegriffs der Gerechtigkeit bestehende Ungerechtigkeiten benennen, kritisieren und damit abschaffen will, hegt die Normierungskritik gerade gegenüber normativen Leitbegriffen Misstrauen und legt ihren Schwerpunkt auf die Untersuchung von Normierungsprozessen, also darauf, welche Rolle Normen bei der Durchsetzung, Reproduktion und Naturalisierung gesellschaftlicher Macht spielen. Diese beiden Komponenten benannt und sowohl politisch als auch sozial- und rechtstheoretisch adressiert zu haben, ist für mich ein Verdienst feministischer Kritik.