imageCBAktuell bin ich wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Philosophie IV der Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München. Davor war ich seit 2006 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Julian Nida-Rümelin, zuerst am Geschwister-Scholl-Institut für politische Wissenschaft der LMU und seit 2009 an meiner jetzigen Fakultät. 2011 wurde ich mit einer Arbeit zu den Grenzen staatlicher Legitimität promoviert, die von Julian Nida-Rümelin und Elif Özmen betreut wurde. Seit 2010 bin ich Frauenbeauftragte der Fakultät, und seit dem Sommersemester 2013 organisieren meine Kollegin Mara-Daria Cojocaru von der Hochschule für Philosophie und ich gemeinsam die Werkstattgespräche Frauen in der Philosophie. Zweck dieser Veranstaltungsreihe ist es, den Studierenden unserer Hochschulen zu zeigen, dass auch Frauen erfolgreich Philosophie betreiben. Während Studium und Promotion wurde ich durch die Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert und 2012 erhielt ich von den Studierenden meiner Fakultät den Preis für gute Lehre in der Kategorie Nicht-Habilitierte.

Mein Themenschwerpunkt liegt in der praktischen Philosophie und hier insbesondere in der politischen Philosophie und Ethik. Eine Frage aus der politischen Philosophie, die mir besonders am Herzen liegt, ist die nach der Möglichkeit von gerechtfertigtem Pluralismus bzw. gerechtfertigtem Dissens hinsichtlich normativer Überzeugungen. Ist es möglich, dass zwei Personen zu einer normativen Frage – etwa der, was das gute Leben für den Menschen ausmacht – unterschiedlicher Überzeugung sind, ohne dass sich dabei eine von beiden irrt (oder beide)? Meiner Ansicht nach kann dies der Fall sein. Denn zum einen dürfen wir nicht ausgehend von einem externen Standpunkt beurteilen, ob eine Person in einer normativen Überzeugung gerechtfertigt ist. Stattdessen müssen wir uns deren epistemischen Standpunkt zu eigen machen und überprüfen, ob sie selbst über gute Gründe für die fragliche Überzeugung verfügt. Zum anderen gibt es normative Überzeugungen, die sich wechselseitig ausschließen. Das gute Leben für den Menschen kann bspw. nicht gleichermaßen im Müßiggang und darin bestehen, die eigenen Talente zu perfektionieren. Zusammen führen diese beiden Annahmen dazu, dass normative Überzeugungen pfadabhängig sind. Denn mit welchen normativen Überzeugungen eine Person startet, bedingt, an welchen weiteren normativen Überzeugungen sie gerechtfertigterweise festhalten darf. Pfadabhängigkeit wiederum ermöglicht gerechtfertigten Dissens: Wenn zwei Personen mit unterschiedlichen normativen Überzeugungen starten, werden sie im Folgenden in unterschiedlichen normativen Überzeugungen gerechtfertigt sein.

Die Möglichkeit von gerechtfertigtem Dissens ist wichtig für viele weitere Forschungsfragen, die mich interessieren. Auf der Grundlage dieses Ergebnisses konnte ich bspw. in meiner Dissertationsschrift den Hauptunterschied zwischen zwei großen Theorielagern der zeitgenössischen politischen Philosophie herausarbeiten, nämlich zwischen (Rechtfertigungs-)Liberalismus und Perfektionismus. Prima facie unterscheiden sich diese Theorien darin, wo sie die Grenzen legitimen staatlichen Handelns ziehen: Gemäß dem Perfektionismus darf der Staat versuchen, die Bürger*innen zu einem guten Leben zu bewegen; dem Liberalismus zufolge muss sich der Staat dagegen aus Fragen des individuellen Lebensvollzugs heraushalten. Der Grund für diesen Unterschied ist aber nicht, dass Perfektionismus und Liberalismus verschiedene Kriterien staatlicher Legitimität anlegen. Denn beide sind sich darin einig, dass ein legitimer Staat nur solche Handlungen vollziehen darf, die vor den Bürger*innen gerechtfertigt werden können. Aber während der Perfektionismus an der Möglichkeit von gerechtfertigtem Dissens zweifelt und annimmt, eine Auffassung vom guten Leben sei vor allen Bürger*innen zu rechtfertigen, glaubt der Perfektionismus an gerechtfertigten Pluralismus und plädiert deswegen für staatliche Neutralität.

Und auch in der Debatte um personale Autonomie spielt die Möglichkeit von gerechtfertigtem Pluralismus eine große Rolle. Für viele Autor*innen ist ein autonomes Leben eines, das die Person an ihren eigenen Gründen ausrichtet und damit selbst bestimmt. Aber kann man von allen möglichen Lebenswegen annehmen, dass sie von denjenigen, die sie beschreiten, in diesem Sinne selbst bestimmt wurden? Wie steht es bspw. mit Menschen in unterdrückerischen Verhältnissen, die diese hinnehmen und ihre Spielregeln internalisieren? Haben solche Personen nicht eigentlich Grund dazu, sich gegen ihre Situation zu wehren? Doch wenn ihr konformistisches Leben nicht gerechtfertigt ist, wie kann dieses dann als autonom bezeichnet werden? Akzeptiert man wie ich die Möglichkeit gerechtfertigten Dissenses, muss man mit diesem letzten Verdacht vorsichtig sein. Denn um zu beurteilen, ob das Leben einer Person an ihren eigenen Gründen ausgerichtet und damit autonom ist, muss man sich deren epistemischen Standpunkt zu eigen machen und darf nicht ausgehend von den eigenen Gründen schließen. Die Möglichkeit von gerechtfertigtem Pluralismus legt daher ein prozedurales und kein substantielles Verständnis von Autonomie nahe.

Wie wir mit unterdrückerischen Verhältnissen umgehen sollten, ist auch ein Gegenstand der Habilitationsschrift, an der ich gegenwärtig arbeite. Diese dreht sich um die Frage, ob wir uns selbst Respekt schulden, warum dies der Fall ist und was dies konkret bedeutet. Ich möchte damit die Kantische Denkfigur der Pflichten gegenüber sich selbst wiederbeleben, wenngleich mit anderen Inhalten. Dabei will ich deutlich machen, dass wir uns nicht deswegen selbst respektieren sollten, weil wir dadurch bestimmte  Werte realisieren. Denn eine solche Begründung würde zwar den instrumentellen Wert von, aber keine individuelle Pflicht zum Selbstrespekt etablieren. Stattdessen werde ich argumentieren, dass wir uns deswegen selbst ernst nehmen sollten, weil wir uns selbst gegenüber in einer besonderen Beziehung, einer Beziehung der Intimität stehen, aus welcher besondere Pflichten resultieren, wie etwa die zum Selbstrespekt.