Sexualisierte Belästigung

Anlaufstellen und Möglichen Einwände/ Erwiderungen

Wenn Du von sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, oder Stalking an der Hochschule oder in Deinem privaten Umfeld betroffen bist, kannst Du hier Hilfe finden.

Beratungsangebote an den Hochschulen

  • die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • die (sozial-) psychologische Beratungsstelle
  • die AGG Beauftragte

Beratungsangebote außerhalb der Hochschule

BIG e.V. – Berliner Initiative gegen häusliche Gewalt gegen Frauen
Die Hotline bietet an 365 Tagen von 09:00-24:00 Uhr ein telefonisches Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen und deren Kinder, die von männlicher Gewalt betroffen sind.
Hotline: 030-611 03 00
E-Mail: big-hotline@t-online.de
Internet: www.big-hotline.de

LARA Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte Frauen
Fluggerstraße 19
10777 Berlin Schöneberg
Telefon: 030-216 88 88
E-Mail: beratung@lara-berlin.de
Internet: www.lara-berlin.de

Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bietet einen umfangreichen Service an. Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle
Rungestrasse 22-24
10179 Berlin
Telefon: 030- 322 99 500
E-Mail: info@bv-bff.de
Internet: www.frauen-gegen-gewalt.de

Hilfetelefon: Gewalt gegen Frauen
365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung oder Stalking – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.
Internet: www.hilfetelefon.de
Hotline: 08000 116 016

Opferhilfe: Hilfe für Opfer von Straftaten
Die „Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e. V.“ berät und unterstützt sowohl Opfer als auch Zeug_innen von Straftaten und deren Angehörige. Sie helfen unabhängig von Delikt, Alter, Geschlecht und Herkunft. Sie helfen unmittelbar nach der Tat und auch Monate oder Jahre später – persönlich, telefonisch oder per Mail, auf Wunsch auch anonym – kostenlos und immer vertraulich.
Internet: www.opferhilfe-berlin.de

Selbstverständlich geben diese Beratungsstellen auch Auskunft, wenn sich der Vorfall nicht in derselben Stadt ereignet hat.

 

Mögliche Einwände und Erwiderungen

„Man wird ja wohl noch seine Bürotür schließen dürfen!“
Ein häufiger Einwand gegen aktive Prävention vor sexueller Belästigung besagt, dass diese zu einer gehemmten Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden führt. Auf die in einigen Ländern und Unternehmen mittlerweile gängige Praxis, Bürotüren offen zu lassen, wird mit der Sorge reagiert, wo sich keine Vertrautheit mehr herstellen ließe, könne auch kein inhaltlicher intensiver Austausch stattfinden. Dieser Einwand ist mehr als fadenscheinig. Gute und intensive Gespräche zwischen Lehrenden und Studierenden können bei geschlossener wie bei offener Tür geführt werden. Wer seine Tür schließt oder mit Studierenden ein Bier trinken geht, muss sich jedoch bewusst sein, dass es sich dabei um Situationen handelt, die aufgrund der erhöhten Intimität prinzipiell sexuelle Belästigung begünstigen (weil man sich beispielsweise seiner Rolle als Lehrender nicht mehr bewusst ist, das Gegenüber aber sehr wohl) und denen deshalb entsprechend sensibel begegnet werden muss. Es kann hier für verschiedene Situationen verschiedene Lösungen geben. Ob die Bürotür während einer Besprechung offen oder geschlossen bleibt, kann man z.B. einfach den Studierenden überlassen, die zur Besprechung kommen.

„Wo die Liebe hinfällt…“ und „Man wird ja wohl noch flirten dürfen!“
Ein weiterer häufiger Einwand gegen aktive Prävention von sexueller Belästigung lautet, dass die Universität erotische Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht überregulieren sollte. „Flirts“ und Liebesbeziehungen zwischen Erwachsenen seien schließlich normal. Zudem sollte man sich auch immer und überall verlieben können. Das Problem liegt jedoch nicht in der simplen Tatsache, dass Menschen sich immer und überall und in den unpassendsten Verhältnissen verlieben können, sondern darin, dass soziale Machtverhältnisse ausgenutzt bzw. eine Distanznahme erschweren können. Was primär verhindert werden soll, ist, dass Personen ihre Machtpositionen ausnutzen, um zum Beispiel erotische Beziehungen einzugehen (indem sie etwa ihren Arbeitsplatz als Ort nutzen, um „nach Affären Ausschau zu halten“). Darüber hinaus soll auch verhindert werden, dass beim Eingehen einer erotischen Beziehung das gegebenenfalls tatsächliche Machtverhältnis zwischen den betreffenden Personen vergessen wird. Machtverhältnisse sind sozial konstruiert, aber deswegen nicht minder real und sie wirken auch in vermeintlich privaten Verhältnissen. Es ist gegenüber Arbeitgeber_innen, Kolleg_innen, Lehrenden und Studierenden prinzipiell schwieriger sich abzugrenzen und Distanz zu wahren, da man beruflich miteinander zu tun hat und sich in Abhängigkeitsverhältnissen befindet.

„Sag doch einfach ‚Nein’!“ und „Man muss sich doch nicht wundern, dass…“
Häufig wird den von sexueller Belästigung Betroffenen kommuniziert, es sei ihre Privatsache, schlagfertig auf Beleidigungen zu reagieren, weniger kurze Röcke zu tragen oder ein Abendessen zu verlassen, bevor alle betrunken sind und anzüglich werden. Problematisch daran sind zwei Dinge:
Erstens ist es nicht nur die Aufgabe der betroffenen Person, präventiv zu agieren und sich zu wehren. Wie bereits ausgeführt, trägt in erster Linie der Lehrkörper Verantwortung dafür, dass im Rahmen der Veranstaltungen des Instituts keine sexuellen Belästigungen vorkommen. Niemand soll sich alleine wehren müssen und niemand soll seinen Kleidungsstil anpassen oder einem Abendessen fernbleiben müssen, um sich vor Übergriffen zu schützen. Es sollte vor allem von Professor_innen erwartet werden können, dass sie sich in Gesprächen mit Studierenden auf die inhaltliche Auseinandersetzung konzentrieren.
Zweitens suggerieren Aussagen dieser Art, dass die betroffene Person selbst daran schuld sei, dass ihr sexuelle Belästigung widerfahren ist, im Sinne von: Wer sich nicht wehrt, ist selbst schuld. Und wer nicht mit Übergriffen rechnet, auch. Solche Formen von „blaming the victim“ verdrehen die Tatsachen. An einem Institut sollte ein Klima herrschen, in dem niemand damit rechnen muss, dass ihm Unrecht widerfährt und niemand dazu genötigt wird, sich wehren zu müssen.

„Da muss man ja aufpassen, dass man nicht versehentlich jemanden sexuell belästigt!“
Ein weiterer häufiger Einwand gegen aktive Prävention von sexueller Belästigung lautet, dass die Grenzen zwischen normalem Verhalten und sexueller Belästigung vage sind. Was für eine Person normales (zum Beispiel flirtendes) Verhalten ist, ist für die andere Person schon sexuelle Belästigung. So kann es geschehen, dass man der sexuellen Belästigung beschuldigt wird, obwohl man „ohne böse Absicht“ gehandelt hat. Aufgrund von unklaren Grenzfällen sollte man das Verhalten von Menschen nicht übermäßig regulieren.
In der Tat ist es so, dass das, was als „normal“ gilt, intersubjektiv verschieden sein kann. Man kann sich vielleicht bei einigen Situationen theoretisch darüber streiten, ob die besagte Situation unter den Begriff der geschlechtsbezogenen herabwürdigenden Verhaltensweisen gehört oder nicht. In der Regel sind die Situationen aber nicht so vage wie diejenigen denken, die sich fürchten aus Versehen, jemanden sexuell zu belästigen. Darüber hinaus gibt es bei jeder Grenzziehung Grenzfälle. Das heißt aber nicht, dass man keine Richtlinien zum würdigen Umgang miteinander vorgeben kann und soll. Personen, die etwas als sexuelle Belästigung empfinden, sollen ernst genommen werden und, mal ganz ehrlich: die allermeisten Menschen sind sich durchaus dessen bewusst, wenn sie grenzüberschreitend agieren.