SWIP Germany e.V. unterstützt finanziell Projekte und Vorhaben, die der Förderung von Frauen* in der Philosophie dienen. Förderwürdig sind folgende Kosten:
- Erstattung von Reisekosten und Konferenzgebühren im Zusammenhang mit SWIP-Veranstaltungen
- Druckkosten1
- Catering1
- Dolmetscher_innen1
- Kosten in Verbindung mit mangelnder Barrierefreiheit2
- Kinderbetreuung auf Konferenzen und ähnlichen Veranstaltungen2
1 für Veranstaltungen, die – zumindest unter anderem – Frauen* in der Philosophie thematisieren. Nicht gefördert werden Veranstaltungen, auf denen ausschließlich männliche Keynotes sprechen. Veranstaltungen mit einem offenen Call for Papers werden begrüßt und unter Umständen bevorzugt.
2 sofern nachgewiesen wird, dass Hochschul- oder Drittmittelgeber-eigene Finanzierung beantragt und abgelehnt wurde bzw. nicht zur Verfügung steht.
Weitere Kostenarten können beantragt werden. Die Höhe der beantragten Kosten soll in der Regel 300 Euro nicht überschreiten. SWIP behält sich vor, Anträge nur anteilig zu fördern. Nicht erstattet werden Honorare für Vorträge oder Fortbildungen.
Gefördert werden Vorhaben, die im deutschsprachigen Raum stattfinden, oder Vorhaben von Frauen*, die im deutschsprachigen Raum tätig sind. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die von SWIP-Mitgliedern beantragt werden.
Förderanträge müssen in der Regel vier Wochen vor Beginn der zu fördernden Veranstaltung eingereicht werden.
Ein Anspruch auf Unterstützung besteht in keinem Fall. Die finale Entscheidung über die Unterstützung eines Projektes liegt beim Vorstand von SWIP.
Jede_r Mittelempfänger_in stellt Berichte (Jahresberichte, Statusreports, sonstige Dokumente, Fotos, Multimedia etc.) zur Veröffentlichung im Newsletter und auf der Website von SWIP zur Verfügung. Davon ausgenommen sind Informationen, die unmissverständlich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Jede_r Mittelempfänger_in muss die Unterstützung durch die SWIP in Publikationen oder öffentlichen Präsentationen, die im Zusammenhang mit der Förderung stehen, erwähnen. SWIP stellt dafür ihr Logo zur Verfügung.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Einreichung einer Ausgabenaufstellung mit Quittungen / Belegen.
Antragsformular bitte per E-Mail: swipgermany[at]gmail.com.